Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Ihr Anwalt für Erbrecht in Mainz und Wörrstadt

Ein Todesfall bringt nicht nur die Trauer mit sich, sondern oftmals auch viele Fragen im Rahmen der Erbfolge. Unsere Kanzlei begleitet Sie bei der Regelung des Nachlasses.

Unsere Schwerpunkte im Erbrecht im Überblick:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung von Übergabeverträgen und der Vermögensnachfolge
  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Abwehr von Ansprüchen gegen den Nachlass
  • Vermeidung der persönlichen Haftung des Erben vor Nachlassverbindlichkeiten
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Erbscheinverfahren
  • Gestaltung von Vorsorge- und Generalvollmachten

Letztwillige Verfügung – Testament und Erbvertrag

Testament und Erbvertrag sind die beiden Möglichkeiten, die es Ihnen erlauben, die Erbfolge und Nachlassverteilung selbst zu bestimmen. Sie regeln mit einem Testament oder Erbvertrag Ihren letzten Willen nach Ihren Vorstellungen. Dies kann interessant sein, wenn Sie Erben von der Erbfolge ausschließen oder deren Erbteil verändern wollen. Aber eine testamentarische Regelung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie minderjährige oder unverheiratete Kinder aus einer früheren Ehe haben, um zu verhindern, dass der ehemalige Ehegatte nach Ihrem Tod Zugriff auf Ihr Vermögen erhält.

Nach den in Deutschland geltenden Regelungen zum Erbrecht kann ein Testament handschriftlich oder öffentlich, d.h. durch einen Notar, erstellt werden. Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch zusammen mit Ihrem Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Ein Testament kann im Allgemeinen jederzeit widerrufen werden. Ein Erbvertrag unterscheidet sich von einem Testament u.a. dadurch, dass Sie sich gegenüber Ihrem Vertragspartner rechtlich binden. Hierdurch sind Sie grundsätzlich in Ihren weiteren Gestaltungsmöglichkeiten über Ihren Nachlass beschränkt. Dennoch kann der Abschluss eines Erbvertrags sinnvoll sein, sollten Sie sich beispielsweise lebzeitige Leistungen Ihres Vertragspartners sichern wollen.

Unabhängig davon, ob Sie sich für ein Testament oder einen Erbvertrag entscheiden, sollten Sie sich vor Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügung von einem fachkundigen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen, damit Ihre Wünsche auch rechtlich umgesetzt werden können und es nicht zu bösen Überraschungen kommt. Im Rahmen dieser Beratung ist es dem Rechtsanwalt möglich, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen Wege aufzeigen, wie sich Ihre Wünsche im Rahmen des geltenden Rechts umsetzen lassen.

Frau Rechtsanwältin Alexandra Kern hat sich auf das Erbrecht spezialisiert. Sie berät Sie umfassend darüber, welche Form der letztwilligen Verfügung am besten für Sie geeignet ist, und über die möglichen Verfügungen, welche Sie im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags treffen können, wie z.B. Vermächtnisse, die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft, Beschränkung auf den Pflichtteil, die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Auch für den Fall, dass Sie eine bereits erstellte letztwillige Verfügung ändern oder aufheben möchten, ist Frau Rechtsanwältin Alexandra Kern die richtige Ansprechpartnerin für Sie. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren.

Lebzeitige Verfügungen – steuerliche Vorzüge nutzen

Nicht immer ist es die sinnvollste Vorgehensweise, die Weitergabe des erworbenen Vermögens erbrechtlich zu regeln. Insbesondere bei größerem Vermögen kann es sinnvoll sein, bereits vor dem Erbfall Verfügungen über das vorhandene Vermögen zu treffen, um hierdurch erbschaftsteuerrechtliche Vorteile zu erlangen. Jeder Vermögenserwerb im Rahmen einer Erbschaft ist erbschaftsteuerpflichtig. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Wert des Erbes ab sowie davon, in welche Steuerklasse der Erbe fällt. Um die Steuerlast möglichst gering zu halten, kann es daher sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten die steuerlichen Freibeträge auszunutzen.

Sofern Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Kern gerne beratend zur Seite.

Erbengemeinschaft

Oftmals wird ein Erblasser von mehreren Personen beerbt. Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft, welche besonderen Regeln unterliegt. Ziel der Erbengemeinschaft ist es, das Erbe auseinanderzusetzen und dem einzelnen Erben seinen Erbteil zukommen zu lassen. Leider kommt es hierbei oftmals zu Schwierigkeiten, weil sich Immobilien im Nachlass befinden oder die Miterben sich über das Vorgehen nicht einig sind. In diesem Fall ist es wichtig, dass Ihnen ein kompetenter Spezialist zur Seite steht, welcher dafür Sorge trägt, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Gerichtlicher und außergerichtlicher Beistand

Frau Rechtsanwältin Alexandra Kern vertritt Sie in notwendigen gerichtlichen Verfahren und berät Sie darüber hinaus selbstverständlich zu allen Fragen, die das Erbrecht betreffen. Durch regelmäßige Weiterbildung und das Verfolgen der aktuellen Rechtsprechung kann sie ihre Mandanten stets optimal beraten und unterstützen. Ihr Ziel ist es, die Interessen ihrer Mandanten zügig und zielstrebig durchzusetzen.

Alexandra Kern
Fachanwältin für Familienrecht
BKS Rechtsanwälte

 

Verstehen. Beraten. Handeln.

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