Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Abmahnung - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Schwitzgebel sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich in Mainz, Wörrstadt, der gesamten Region und bundesweit. Als Fachanwalt ist er Experte in diesem Bereich und verfügt über jahrelange theoretische und praktische Erfahrungen. Bei ihm erwartet Sie eine umfassende und zielgerichtete Beratung zu allen Aspekten des Themas „Abmahnung“.

Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen

Wenn Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin erhalten haben müssen Sie diese nicht hinnehmen. Die Abmahnung ist regelmäßig die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Ihr Arbeitgeber / Ihre Arbeitgeberin weist Sie durch das Abmahnungsschreiben einerseits darauf hin, dass er / sie Ihnen eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorwirft und gleichzeitig weist er/sie Sie darauf hin, dass im Wiederholungsfalle eine Kündigung droht.

Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen

Wenn Ihr Arbeitnehmer / Ihre Arbeitnehmerin arbeitsvertragliche Leistungspflichten verletzt, können Sie dies ahnden. Jedoch ist es sinnvoll, wenn Sie sich rechtlichen Beistand einholen, damit die Abmahnung auch rechtssicher sind, denn an Abmahnungen sind formale Vorgaben geknüpft. Fehlen diese, kann eine an sich wirksame Kündigung unwirksam werden, weil eine wirksame Abmahnung fehlt.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Herr Schwitzgebel Sie, wie und insbesondere auch ob Sie gegen eine arbeitsrechtliche Abmahnung vorgehen können oder müssen.

Die Folgen einer Abmahnung

Die Abmahnung wird in der Akte Ihres Arbeitnehmers / Ihrer Arbeitnehmerin zu Beweiszwecken hinzugefügt, weshalb sie immer schriftlich ausgesprochen werden sollte. Sollte sich dieser bzw. diese danach entsprechend des abgemahnten Punktes korrekt verhalten kann das Arbeitsverhältnis weiterhin in beiderseitigem Einvernehmen fortgeführt werden und die Betriebsruhe ist gewahrt. Ihre Mitarbeiterin / Ihr Mitarbeiter hat die Möglichkeit, das Fehlverhalten zu korrigieren. Ist dies nicht der Fall, dient sie als Basis für eine fristgemäße oder auch fristlose Kündigung.

AIn jedem Fall ist es für beide Parteien sinnvoll, sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Hierfür steht Ihnen Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Schwitzgebel gerne zur Verfügung.

Scheuen Sie sich bei Fragen zum Thema Abmahnung nicht, uns anzurufen unter 0 61 31.67 10 69 in Mainz oder 0 67 32.9 47 90 50 in Wörrstadt. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an info@kanzleibks.de senden und Sie erhalten kurzfristig einen Beratungstermin.

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