Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht ist neben dem Umgangs- und Sorgerecht sowie Ehe- und Scheidungsrecht ein bedeutendes Teilgebiet des Familienrechts. Da das Unterhaltsrecht sehr komplex ist, sollten Sie deshalb, bei Unstimmigkeiten den Rat und den Beistand eines Fachanwaltes für Familienrecht einholen.

Besonders beim Streit über finanzielle Unterstützung sind die Gemüter oft aufgeheizt und Gespräche emotional geprägt. Umso mehr gewinnt eine sachliche und fundierte Bewertung der Gesamtsituation an Bedeutung, um bestenfalls einvernehmliche Lösungen zu finden und durchzusetzen. Sollte guter Rat und Vermittlung zwischen den Parteien nicht ausreichend sein, kann ein erfahrener Anwalt Sie juristisch und langfristig durch gerichtliche Verfahren begleiten.

Anwaltliche Leistungen für Unterhaltspflichtige sowie Unterhaltsberechtigte

Im Unterhaltsrecht vertritt Frau Rechtsanwältin Alexandra Kern sowohl Mandanten, welche unterhaltsberechtigt sind, als auch Mandanten, welche unterhaltspflichtig sind.

Überblick der Leistungen:

  • Beratung zu Kindes-, Trennungs-, Ehegatten-, Elternunterhalt oder Unterhalt für nichtverheiratete Eltern
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Einholen von notwendigen Auskünften zum Einkommen und zur Berechnung des Unterhaltsanspruches
  • Erarbeitung von Unterhaltsvereinbarungen
  • Gerichtliche Vertretung in Unterhaltsverfahren
  • Vollstreckung von Unterhaltstiteln
  • Abänderung von bestehenden Titeln

Unterhaltsanspruch

Einen Anspruch auf Unterhalt haben grundsätzlich nur Personen, die ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können. Verwandte in gerader Linie, beispielsweise Kinder und Eltern oder Großeltern und Enkel, sind einander zu Unterhalt verpflichtet (Verwandten-Unterhalt). Auch infolge einer Ehe können Unterhaltsansprüche entstehen.

Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch ist immer die Bedürftigkeit der einen und die Leistungsfähigkeit der anderen Seite. Nur so lange beides zeitgleich vorliegt, besteht ein Anspruch auf Unterhalt.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt gehört zum Verwandten-Unterhaltsrecht. Meist sind minderjährige Kinder auf die Zahlungen des Unterhaltspflichtigen angewiesen. Der Unterhaltsanspruch erlischt jedoch nicht automatisch bei Vollendung des 18. Lebensjahres, sondern bleibt unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus bestehen.

Die Berechnung der zu zahlenden Unterhaltssumme erfolgt regelmäßig nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Dazu wird einerseits das Nettoeinkommen des Zahlungspflichtigen, andererseits der Bedarf des Kindes in die Berechnung einbezogen. Vom Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils können jedoch berücksichtigungsfähige Belastungen abgezogen werden, zum Beispiel Verbindlichkeiten oder berufsbedingte Ausgaben.

Die Düsseldorfer Tabelle dient den Gerichten lediglich als Orientierung. Unter bestimmten Umständen kann im Einzelfall die geforderte Unterhaltszahlung in anderer Höhe angesetzt werden.

Elternunterhalt

Nicht nur Eltern sind Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Auch Kinder müssen für ihre Eltern aufkommen, sofern diese bedürftig und die Kinder leistungsfähig sind.

Hierbei wendet sich oft das Sozialamt mit einer Auskunftsaufforderung an die Kinder und deren Ehepartner, um Berechnungsgrundlagen für den Elternunterhalt zu erhalten.

Tipp vom Anwalt: Machen Sie ohne anwaltliche Hilfe keine Angaben, da sich falsche oder nicht vollständige Angaben möglicherweise zu Ihrem Nachteil auswirken können! Auch automatisierte Elternunterhaltsrechner können individuelle Sachlagen nicht vollständig abdecken!

Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Alexandra Kern Sie vor Behörden und Gerichten.

Ehegattenunterhalt

Ehegatten und ehemalige Ehegatten haben Anspruch auf Unterhalt. Auch nach einer Trennung sind beide Partner füreinander verantwortlich. Im Bereich des Ehegattenunterhaltes wird unterschieden zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt (Geschiedenenunterhalt). Das Recht zum Ehegattenunterhalt findet auch Anwendung bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Trennungsunterhalt

Den Anspruch auf Trennungsunterhalt haben Ehepartner während der Trennungsphase, bevor eine Scheidung rechtskräftig wird.

Nachehelicher Unterhalt / Geschiedenenunterhalt

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entsteht erst mit einem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Der Gesetzgeber legt beim nachehelichen Unterhalt generell eine stärkere Betonung auf den Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt, grundsätzlich besteht die Verpflichtung, selbstständig für den eigenen Unterhalt zu sorgen.

Die Gründe für den nachehelichen Unterhalt sind vielschichtig. Unter anderem spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Betreuungsunterhalt für minderjährige Kinder
  • Unterhalt wegen Krankheit, Alters oder Mangel an Erwerbstätigkeit
  • Unterhalt wegen Ausbildung
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Fragen Sie den Fachanwalt!

Das Thema Unterhaltsanspruch lässt bei Betroffenen auf beiden Seiten viele Fragen aufkommen. Vor allem Sonderfälle lassen sich nicht 'mal eben mit einer kurzen Internetrecherche' eindeutig und richtig beantworten. Hier gilt es immer, den individuellen Fall zu betrachten, alle persönlichen Gegebenheiten und Rechtsgrundlagen zur Beantwortung hinzuzuziehen und bei Bedarf nach Urteilen in Grundsatzentscheidungen zu suchen.

Alexandra Kern
Fachanwältin für Familienrecht
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