Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Rechtsanwalt Ralf Schwitzgebel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich in Mainz, Wörrstadt, der gesamten Region und bundesweit. Mit jahrelanger Erfahrung bietet er Ihnen eine effektive, umfassende und stets zielgerichtete Beratung zu allen Bereichen des Arbeitsrechts, die Sie als Arbeitnehmer betreffen können.

In unserer Kanzlei erhalten Sie eine speziell auf Ihren Fall bezogene, individuelle Beratung. Wenn Sie Probleme oder Fragen haben zu Formulierungen in einem Arbeitszeugnis, einem nicht ausgestellten Zeugnis, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Urlaub, Resturlaub, Lohnforderungen, Überstunden und sonstigen Gehaltsansprüchen und vielem weiteren, kann Sie Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Schwitzgebel maßgeblich unterstützen.

Wann sollten Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt beauftragen?

Wenn Sie sich rechtliche Sicherheit wünschen, egal ob bei allgemeinen Fragen oder bei komplexen Sachverhalten, sollten Sie einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, der Sie professionell unterstützt und die Risiken eines möglichen Rechtsstreits minimiert. Arbeitnehmer neigen oftmals dazu, aus den unterschiedlichsten Gründen auf Ihre Rechte zu verzichten aus Angst, den eigenen Arbeitsplatz durch eine vermeintlich drohende Kündigung zu verlieren. Auch Versetzungen, Abmahnungen etc. sind oftmals nicht zulässig und in jedem Fall zu überprüfen. Sind Sie von einer Kündigung betroffen, so besteht die Möglichkeit sich durch eine Kündigungsschutzklage dagegen zu wehren. Aber Vorsicht: hier ist Eile geboten! Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Rechtsanwalt Ralf Schwitzgebel vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich in Mainz, der Region und bundesweit. Auch Betriebsräte und Personalräte unterstützt er zum Beispiel bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. bzw. der Arbeitgeberin.

Rufen Sie uns gerne jederzeit an unter unter 0 61 31.67 10 69 in Mainz oder 0 67 32.9 47 90 50 in Wörrstadt. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an info@kanzleibks.de senden und Sie erhalten kurzfristig einen Beratungstermin. Dieser ist selbstverständlich sowohl persönlich als auch telefonisch möglich.

Verstehen. Beraten. Handeln.

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