Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Arbeitsrechtliche Entscheidungen

Themenbereich:

Urlaub

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht

Hier fassen wir Ihnen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Themenbereich Urlaub zusammen.


Urlaub - Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers - Mindesturlaub und Mehrurlaub

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.01.2019 - 9 AZR 328/16

Verstirbt ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis, haben dessen Erben gemäß § 1922 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Abgeltung des dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes noch zustehenden gesetzlichen Mindesturlaubs.

Arbeitsvertragsparteien können Urlaubsansprüche, soweit diese vier Wochen übersteigen, regeln, ohne an die Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes oder den Richtlinien der europäischen Union gebunden zu sein. Die Vertragsfreiheit erlaubt es, den Parteien festzulegen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf Abgeltung des arbeitsvertraglichen Mehrurlaubs in die Erbmasse fällt und deshalb den Erben des verstorbenen Arbeitnehmers zusteht. Es steht also den Arbeitgebern frei zu regeln, ob lediglich der Mindesturlaub vererblich sein soll.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.


Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Schwitzgebel in Ihrem speziellen Fall.

Zurück zur Übersicht
der arbeitsrechtlichen Entscheidungen
zum Themenbereich Urlaub

Zurück zur Übersicht
der arbeitsrechtlichen Entscheidungen
sortiert nach Themenbereichen

Ralf Schwitzgebel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
BKS Rechtsanwälte

Verstehen. Beraten. Handeln.

Rechtsanwälte in Mainz und Wörrstadt


Seit über 40 Jahren sind wir Ihr Partner in Rechtsfragen.
Unsere qualifizierten Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Unternehmen, Konzerne und Privatpersonen in Mainz und Wörrstadt sowie im In- und Ausland.

BKS Rechtsanwälte

In Mainz:
Emmerich-Josef-Str. 18
55116 Mainz

Postfach 4045
55030 Mainz

Tel.: 0 61 31. 67 10 69
Fax: 0 61 31. 67 37 76

info@kanzleibks.de
https://www.kanzleibks.de

In Wörrstadt:
Pariser Straße 50
55286 Wörrstadt

Tel.: 0 67 32. 9 47 90 50
Fax: 0 61 31. 67 37 76

info@kanzleibks.de
https://www.kanzleibks.de