Arbeitsrechtliche Entscheidungen
Themenbereich:
Befristung von Arbeitsverträgen
Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:
Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht
Hier fassen wir Ihnen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Themenbereich Befristung von Arbeitsverträgen zusammen.
Befristung von Arbeitsverträgen wissenschaftlicher Mitarbeiter an Hochschulen
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 21.03.2018 - 7 AZR 437/16
Arbeitsverträge von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen können nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet werden. Zum wissenschaftlichen Personal gehören Arbeitnehmer, die wissenschaftliche Dienstleistungen erbringen. Die Lehrtätigkeit ist auch dann eine wissenschaftliche Dienstleistung, wenn keine eigenen Forschungsergebnisse, sondern Erkenntnisse Dritter vermittelt werden, sofern von dem Lehrenden nach dem Vertragsinhalt erwartet wird, dass er diese Erkenntnisse kritisch hinterfragt, sich damit auseinandersetzt und dass er diese in eigenen Reflektionen in seine Lehrtätigkeit einbringt.
Für die Beurteilung, ob eine wissenschaftliche Tätigkeit zu erbringen ist, kommt es auf die Vereinbarung bei Abschluss des Arbeitsvertrages an.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.
Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Schwitzgebel in Ihrem speziellen Fall.
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