Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Arbeitsrechtliche Entscheidungen

Themenbereich:

Ausschlussfristen/Verfallfristen

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht

Hier fassen wir Ihnen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Themenbereich Ausschlussfristen/Verfallfristen zusammen.


Ausschlussfristen/Verfallfristen - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenklausel - Leistungsprämie

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.04.2019 - 5 AZR 331/18

In dem vom Bundesarbeitsgericht entscheidenden Verfahren haben die Parteien offensichtlich über die Zahlung einer Leistungsprämie verhandelt. Während dieser Verhandlung ist die Ausschlussfrist abgelaufen. Der Arbeitnehmer hat sich dann darauf berufen, dass der Ablauf der Frist durch die Verhandlung gehemmt sei. Eine ähnliche Regelung gibt es auch bei den Verjährungsfristen. Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings deutlich festgestellt, dass eine analoge Anwendung der Verjährungsregeln für die Dauer der Verhandlungen für die Ausschlussfristen nicht gilt. Dementsprechend verfällt ein mündlicher Leistungsanspruch. Es ist daher immer anzuordnen, die möglichen Ansprüche sowohl dem Grund als auch der Höhe nach ganz konkret geltend zu machen. Verhandelt werden kann danach immer noch.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.


Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Schwitzgebel in Ihrem speziellen Fall.

Zurück zur Übersicht
der arbeitsrechtlichen Entscheidungen
zum Themenbereich Ausschlussfristen/Verfallfristen

Zurück zur Übersicht
der arbeitsrechtlichen Entscheidungen
sortiert nach Themenbereichen

Ralf Schwitzgebel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
BKS Rechtsanwälte

Verstehen. Beraten. Handeln.

Rechtsanwälte in Mainz und Wörrstadt


Seit über 40 Jahren sind wir Ihr Partner in Rechtsfragen.
Unsere qualifizierten Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Unternehmen, Konzerne und Privatpersonen in Mainz und Wörrstadt sowie im In- und Ausland.

BKS Rechtsanwälte

In Mainz:
Emmerich-Josef-Str. 18
55116 Mainz

Postfach 4045
55030 Mainz

Tel.: 0 61 31. 67 10 69
Fax: 0 61 31. 67 37 76

info@kanzleibks.de
https://www.kanzleibks.de

In Wörrstadt:
Pariser Straße 50
55286 Wörrstadt

Tel.: 0 67 32. 9 47 90 50
Fax: 0 61 31. 67 37 76

info@kanzleibks.de
https://www.kanzleibks.de