Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Arbeitsrechtliche Entscheidungen

Themenbereich:

Annahmeverzug

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht

Hier fassen wir Ihnen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Themenbereich Annahmeverzug zusammen.


Annahmeverzug - Annahmeverzug wegen Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

Begehrt ein Arbeitnehmer Annahmeverzugslohn, kann der Arbeitgeber einwenden, dass der Arbeitnehmer gar nicht in der Lage gewesen wäre zur arbeiten, also leistungsunfähig war. Der Arbeitgeber muss dann aber Tatsachen im Prozess vortragen, aus denen auf Leistungsunfähigkeit im Annahmeverzugszeitraum geschlossen werden kann. Hierzu kommen beispielweise Krankheitszeiten eines Arbeitnehmers in Betracht oder privatgutachterliche Stellungnahmen eines Betriebs- oder Vertrauensarztes. Arbeitnehmer können diesen Vortrag dadurch entkräften, in dem sie belegen, dass sie im fraglichen Annahmeverzugszeitraum arbeitsfähig waren.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.


Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Schwitzgebel in Ihrem speziellen Fall.

Zurück zur Übersicht
der arbeitsrechtlichen Entscheidungen
zum Themenbereich Annahmeverzug

Zurück zur Übersicht
der arbeitsrechtlichen Entscheidungen
sortiert nach Themenbereichen

Ralf Schwitzgebel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
BKS Rechtsanwälte

Verstehen. Beraten. Handeln.

Rechtsanwälte in Mainz und Wörrstadt


Seit über 40 Jahren sind wir Ihr Partner in Rechtsfragen.
Unsere qualifizierten Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Unternehmen, Konzerne und Privatpersonen in Mainz und Wörrstadt sowie im In- und Ausland.

BKS Rechtsanwälte

In Mainz:
Emmerich-Josef-Str. 18
55116 Mainz

Postfach 4045
55030 Mainz

Tel.: 0 61 31. 67 10 69
Fax: 0 61 31. 67 37 76

info@kanzleibks.de
https://www.kanzleibks.de

In Wörrstadt:
Pariser Straße 50
55286 Wörrstadt

Tel.: 0 67 32. 9 47 90 50
Fax: 0 61 31. 67 37 76

info@kanzleibks.de
https://www.kanzleibks.de