Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Arbeitsrechtliche Entscheidungen

Themenbereich:

Befristung von Arbeitsverträgen

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht

Hier fassen wir Ihnen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Themenbereich Befristung von Arbeitsverträgen zusammen.


Befristung von Arbeitsverträgen - Verbot in der sachgrundlosen Befristung der Vorbeschäftigung - 15 Jahre/8 Jahre und 9 Monate

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 15.04.2019 - 7 AZR 323/17

Dass in § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelte Verbot einer sachgrundlosen Befristung im Falle einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber ist in verfassungskonformer Auslegung auszuschließen in den Fällen, in denen das Verbot für die Parteien unzumutbar wäre, weil eine Gefahr von Kettenbefristungen in Ausnutzung der strukturellen Unterlegenheit der Beschäftigten nicht besteht und das Verbot der sachgrundlosen Befristung nicht erforderlich ist, um das unbefristete Arbeitsverhältnis als regelbeschäftigungskonform zu erhalten. Das wäre dann der Fall, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist.

15 Jahre sind noch kein sehr langer Zeitraum. Dementsprechend gilt ein Arbeitsverhältnis, das noch vor 15 Jahre bestand als Vorbeschäftigung im Sinne des Gesetzes. Erst recht gilt dies für einen Zeitraum von 8 Jahren und 9 Monaten.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.


Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Schwitzgebel in Ihrem speziellen Fall.

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