Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Arbeitsrechtliche Entscheidungen

Themenbereich:

Außerordentliche/Fristlose Kündigung

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht

Hier fassen wir Ihnen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Themenbereich außerordentliche/fristlose Kündigung zusammen.


Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearing-Verfahren

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

Grundsätzlich ist im Falle einer betriebsbedingten Kündigung eine soziale Auswahl durchzuführen, d.h. der Arbeitgeber muss überprüfen, welcher der in Frage kommenden Arbeitnehmer am wenigsten sozial schützenswert ist. in dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass die Verpflichtung zur Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) weder durch eine vertragliche noch durch kollektivrechtliche Vereinbarung abgedungen werden kann sondern rechtsverbindlich ist. Dies gilt auch für eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen. Wenn also ein Arbeitnehmer bestreitet, dass der Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführt hat, kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, dass er diese aufgrund anderweitiger vertraglicher oder tarifvertraglicher Vereinbarung hätte nicht durchführen müssen. Im Falle einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber in besonderem Maße verpflichtet zu versuchen, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden. Erst wenn sämtliche denkbaren Alternativen ausscheiden, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.


Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Schwitzgebel in Ihrem speziellen Fall.

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