Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Arbeitsrechtliche Entscheidungen

Themenbereich:

Außerordentliche/Fristlose Kündigung

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht

Hier fassen wir Ihnen einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zu dem Themenbereich außerordentliche/fristlose Kündigung zusammen.


Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

Soll vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung der Kündigungsgegner angehört werden, muss dies innerhalb einer kurzen Frist erfolgen. Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche nach Bekanntwerden von Anhaltspunkten für den Kündigungssachverhalt betragen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände überschiretten werden. Dies gilt vor dem Hintergrund der Regelung des § 626 Abs. 2 BGB, denn der Arbeitgeber muss nach Bekanntwerden der Gründe für die außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen die Kündigung aussprechen, ansonsten ist die Kündigung ausgeschlossen.

Besondere Umstände aber für eine Anhörung, die diese Frist hinauszögern, können sich daraus ergeben, dass ein maßgeblicher Sachverhalt mitteilender Arbeitnehmer aus berechtigtem Interesse darum bittet, zunächst keine Anhörung des Kündigungsgegners durchzuführen und der Arbeitgeber mit dem Abwarten seine Rücksichtnahmepflicht gegenüber diesem Arbeitnehmer, der den Kündigungssachverhalt mitgeteilt hat, erfüllt. Möchte also ein Arbeitgeber entweder weitere Ermittlungen anstellen oder aber ist es erforderlich, dass ein Arbeitnehmer, der einen kündigungsrelevanten Sachverhalt mitgeteilt hat, „geschützt“ wird, so kann eine Anhörung durchgeführt werden, allerdings spätestens nach Ablauf einer Woche, nachdem der Kündigungssachverhalt zumindest in groben Zügen bekannt ist. Spätesten dann beginnt auch die Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB zu laufen. Die gebotene Verhaltensweise ist im Einzelfall nicht einfach zu durchschauen. Eile ist in jedem Fall geboten, denn grundsätzlich muss im Falle einer beabsichtigten fristlosen Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes gekündigt werden.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.


Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Schwitzgebel in Ihrem speziellen Fall.

Zurück zur Übersicht
der arbeitsrechtlichen Entscheidungen
zum Themenbereich außerordentliche/fristlose Kündigung

Zurück zur Übersicht
der arbeitsrechtlichen Entscheidungen
sortiert nach Themenbereichen

Ralf Schwitzgebel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
BKS Rechtsanwälte

Verstehen. Beraten. Handeln.

Rechtsanwälte in Mainz und Wörrstadt


Seit über 40 Jahren sind wir Ihr Partner in Rechtsfragen.
Unsere qualifizierten Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Unternehmen, Konzerne und Privatpersonen in Mainz und Wörrstadt sowie im In- und Ausland.

BKS Rechtsanwälte

In Mainz:
Emmerich-Josef-Str. 18
55116 Mainz

Postfach 4045
55030 Mainz

Tel.: 0 61 31. 67 10 69
Fax: 0 61 31. 67 37 76

info@kanzleibks.de
https://www.kanzleibks.de

In Wörrstadt:
Pariser Straße 50
55286 Wörrstadt

Tel.: 0 67 32. 9 47 90 50
Fax: 0 61 31. 67 37 76

info@kanzleibks.de
https://www.kanzleibks.de