Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Arbeitsrechtliche Entscheidungen

Themenbereich:

Arbeitszeit - Überstunden

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht

Hier fassen wir Ihnen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Themenbereich Arbeitszeit - Überstunden zusammen.


Arbeitszeit - Fahrtzeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

In diesem Verfahren beschäftigte sich das Bundessarbeitsgericht damit, wie der Begriff der „Arbeit“ zu definieren ist. Danach ist Arbeit alles, was der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient, so die Definition des Bundesarbeitsgerichts.

Mit dem eigennützigen Zurücklegen des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück erbringt der Arbeitnehmer regelmäßig keine Arbeit für den Arbeitgeber. Anders ist es jedoch, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit außerhalb des Betriebs zu erbringen hat. In diesem Fall gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten. Damit ist aber noch nicht geklärt, wie die Fahrzeiten zu vergüten sind.

Dabei kann eine Vergütung für Wegezeiten auch ganz ausgeschlossen werden, sofern mit der getroffenen Vereinbarung nicht der jedem Arbeitnehmer für tatsächlich geleistete vergütungspflichtige Arbeit zustehende Mindestlohn unterschritten wird. Ein Ausschluss bzw. eine Verringerung der Vergütung muss aber arbeitsvertraglich vereinbart werden.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.


Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Schwitzgebel in Ihrem speziellen Fall.

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