Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz

Arbeitsrechtliche Entscheidungen

Themenbereich:

Arbeitsvertrag - Arbeitnehmer - Selbstständiger

Unserer erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Ralf Schwitzgebel in Mainz und Wörrstadt hat für Sie einige interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht zusammengefasst:

Verschiedene Entscheidungen im Arbeitsrecht

Hier fassen wir Ihnen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Themenbereich Arbeitsvertrag - Arbeitnehmer - Selbstständiger zusammen.


Arbeitnehmer - Offene Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot und Zulässigkeit der Datenerhebung - Prozessuales

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28.03.2019 - 8 AZR 421/17

Mittlerweile ist es nicht unüblich, dass sich Arbeitnehmer - auch erkennbar - im Fokus von Videokameras befinden. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine Datenerhebung durch den Arbeitgeber mittels einer offenen Videoüberwachung dann unverhältnismäßig und unzulässig ist, wenn sie für den Arbeitnehmer einen solchen psychischen Anpassungs- und Leistungsdruck erzeugt, dass sie als einer verdeckten Videoüberwachung vergleichbar eingriffsintensive Maßnahme anzusehen ist.

Die Unverhältnismäßigkeit einer Datenerhebung ist dann anzunehmen, wenn es sich um eine verdeckte Videoüberwachung handelt, ohne dass ein durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, es sich also um eine so genannte anlasslose verdeckte Videoüberwachung handelt.

Eine so genannte offene Videoüberwachung, beispielsweiseweise im Kassenbereich, ist grundsätzlich zulässig. Das ist nur dann aus den bereits genannten Gründen nicht der Fall, wenn diese offene Überwachung einer lückenlose, dauerhafte sowie sehr detaillierte Erfassung des Verhaltens eines Arbeitnehmers während der gesamten Arbeitszeit vornimmt, so dass ein Arbeitnehmer davon ausgehen muss, dass jede seiner Bewegungen überwacht wird. Dann wäre die Überwachung vergleichbar mit einer verdeckten Überwachung. Es besteht dann keine Möglichkeit mehr für den Arbeitnehmer, einer unbewachten ungestörten Wahrnehmung seines Persönlichkeitsrechts.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.


Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Schwitzgebel in Ihrem speziellen Fall.

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